Führungszeugnis P-Schein ÖD
#1

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Personen, die sich mit dem Thema auskennen.
Wenn jemand in diesem Jahr einen Personenbeförderungsschein (P-Schein) erhalten hat, kann man dann davon ausgehen, dass auch das Führungszeugnis Belegart 0, wie es der öffentliche Dienst verlangt, unproblematisch ist?
Beim P-Schein wird ja bereits eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt (inkl. polizeilicher Überprüfung). Daher frage ich mich, inwieweit sich diese Prüfung mit dem Behördenführungszeugnis überschneidet und ob man daraus zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit ableiten kann.
Mir ist klar, dass man das Führungszeugnis beantragen und abwarten muss – mich interessieren aber Erfahrungen oder fachliche Einschätzungen, ob ein erteilter P-Schein in der Praxis ein gutes Zeichen für die Eignung im öffentlichen Dienst ist.
Vielen Dank vorab für sachliche Antworten.
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#2

Aus welcher Sicht gefragt? Die Person sollte wissen, ob Vorstrafen vorliegen. Aus Sicht der Behörde die einstellen will. Diese wartet das Führungszeugnis ab.
Wenn die Zuverlässigkeit für den P-Schein gegeben ist, spricht einiges dafür, dass keine Vorstrafen vorliegen, die einer Einstellung im öffentlichen Dienst entgegen stehen. Bei Tätigkeiten mit Sicherheitsüberprüfung wäre die Prüfung für Einstellung/Übertragung der Tätigkeiten deutlich weitreichender.
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#3

Es geht um eine Tätigkeit, bei der die Behörde im öffentlichen Dienst ausschließlich ein normales Führungszeugnis (Belegart 0) verlangt, keine erweiterte Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Der betroffenen Person sind frühere Verurteilungen bekannt – sowohl unter als auch über 90 Tagessätze –, diese liegen jedoch rund 8 Jahre zurück. Entscheidend ist daher nicht die bloße Existenz früherer Verurteilungen, sondern ob diese nach den gesetzlichen Tilgungs- und Aufnahmefristen überhaupt noch im Führungszeugnis erscheinen.
Genau deshalb zielte die Frage darauf ab, ob ein kürzlich erteilter Personenbeförderungsschein in der Praxis als Indiz dafür gesehen werden kann, dass aktuell keine einschlägigen oder einstellungsrelevanten Einträge mehr vorhanden sind – nicht als Garantie, sondern als realistische Einschätzung im Vorfeld.
Dass die einstellende Behörde letztlich das Führungszeugnis abwartet und eigenständig bewertet, ist selbstverständlich.
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#4

"Wie wird im öffentlichen Dienst in der Praxis verfahren, wenn der vorgesehene Arbeitsantritt bereits feststeht, das Führungszeugnis (Belegart 0) aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt?"
Unterschiedlich, weil der öffentliche Dienst aus sehr vielen verschiedenen Arbeitgebern besteht und auch beim gleichen Arbeitgeber die Praxis von Behörde zu Behörde oder Tätigkeitsbereich etc. variieren kann.

Vermutlich lassen viele Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schon mal beginnen, wenn der Bewerber erklärt, dass es keine Vorstrafen gibt.
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