Führungskraft obwohl nur Sachbearbeiter
#1

Hallo, ich bin laut Vertrag Sachbearbeiter in einem Sachgebiet mit 6 weiteren Kollegen/innen und erhalte E11. Die Sachgebietsleitung geht in Elternzeit für ein Jahr. Mir wurde nun vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich die Vertretung für die Sachgebietsleitung übernehme.

Muss das Personalamt eine Vertragsergänzung erstellen zum Thema 'Führung auf Zeit'? Laut §32 TVöD.

Habe ich Anspruch auf eine befristete Gehaltserhöhung? 

Der Arbeitgeber sieht hier keinen Bedarf.
Zitieren
#2

"Muss das Personalamt eine Vertragsergänzung erstellen zum Thema 'Führung auf Zeit'? Laut §32 TVöD"
Nein. Das hat nichts mit §32 TVöD zu tun. Ggf. greift § 14 TVöD.

"Habe ich Anspruch auf eine befristete Gehaltserhöhung?"
Wenn die vorübergehend übertragenen Aufgaben eine höhere Eingruppierung begründen würden, würde Anspruch auf eine Zulage nach § 14 TVöD bestehen. Wie ist denn die aktuelle Sachgebietsleitung eingruppiert und sollen alle Aufgaben übertragen werden?
Zitieren
#3

Hallo, danke für die erste Einschätzung. Ich vermute, dass die Sachgebietsleitung eine höhere Gruppierung hat als ich, also oberhalb von E11. Aber ich weiß es nicht. Habe ich Anspruch darauf, dass mir der Arbeitgeber offen legt, was die jetzige SBleitung verdient?

Ja, mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich alle Aufgaben von der jetzigen SBleitung übernehmen soll. Personalführung und fachliche Leitung.

Besten Dank für eine Rückmeldung.

(Ich befürchte jedoch, wenn ich in E12 komme - zeitlich befristet wegen der Vertretung, aber dann in Stufe 3 gesteckt werde, dann bleibe ich lieber in E11, Stufe 5).
Zitieren
#4

"Habe ich Anspruch darauf, dass mir der Arbeitgeber offen legt, was die jetzige SBleitung verdient?"
Nein. Ggf. muss man halt die Aufgaben selber bewerten.

"(Ich befürchte jedoch, wenn ich in E12 komme - zeitlich befristet wegen der Vertretung, aber dann in Stufe 3 gesteckt werde, dann bleibe ich lieber in E11, Stufe 5)."
Soweit die vorübergehend übertragenen Aufgaben nach E12 zu bewerten sind, würde sich die Zulage ausgehend von E11 Stufe 5 nach dem Unterschiedsbetrag zur E12, Stufe 5 bestimmen.
Zitieren
#5

Ist der Sachgebietsleiter überhaupt befugt, Tätigkeiten wirksam zu übertragen? In den allermeisten Fällen dürfen sie das nicht.
Zitieren
#6

(20.03.2023, 12:36)Gast schrieb:  Ist der Sachgebietsleiter überhaupt befugt, Tätigkeiten wirksam zu übertragen? In den allermeisten Fällen dürfen sie das nicht.
Wo steht im Sachverhalt, dass der Sachgebietsleiter die Aufgabe übertragen hätte?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Aufgaben als Sachbearbeiter im Bereich Zulassung mit EG 6
- Eingruppierung Sachbearbeiter Feuerwehr
- Eingruppierung Sachbearbeiter vorbeugender Brandschutz

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers