Erweitertes Führungszeugnis bei Neueinstellung???
#1

Hallo,

bisher kannte ich es, dass bei Einstellung im ÖD ein aktuelles FZ vorgelegt werden musste. Meine frühere Kommune (größere Stadt) verlangte das Führungszeugnis von allen Mitarbeitern. Beamte und Beschäftigte - egal welches Amt. Wer mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hatte, musste ein erweitertes FZ vorlegen.
Mein neuer Arbeitgeber kennt diese Vorgehensweise nicht. Ich musste also kein aktuelles FZ vorlegen - was mich damals schon wunderte.
Jetzt aber möchte die Behörde für alle Neueinstellungen in der Kämmerei/Kasse/Steuer ein FZ verlangen.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage, worauf sich das Verlangen eines Arbeitgebers nach einem Führungszeugnis begründen kann? Das Personalamt hält sich bedeckt. Eine Bekannte (bei einer anderen Behörde) meinte, das sei zwar zum Teil Usus, sei aber nirgends begründet: War halt immer schon so.... Beim Personalrat habe ich bisher auch noch nichts erreicht - die halten sich total raus.

Habt Ihr was für mich?
Vielen Dank schon mal
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#2

Hallo, ich habe nichts mit Personal bzw. Einstellungen zu tun, denke aber, dass es wahrscheinlich keine Rechtsgrundlage für das Verlangen/Nichtverlangen von FZ in der Verwaltung gibt. Ich halte es aber durchaus für sinnvoll und nachvollziehbar, dass FZ verlangt werden.

Mit einem (einfachen) FZ wird (lediglich) die Zuverlässigkeit des AN überprüft. Für solche Bereiche wie Kämmerei/Kasse (wo man direkt mit Geld zu tun hat) ist es für mich nachvollziehbar, wenn ein FZ bei Einstellung - oder eben auch in regelmäßigen Abständen immer mal wieder - verlangt wird. Jede Sicherheitsfirma verlangt das von Ihren Mitarbeitern aller zwei Jahre!

Das erweiterte FZ dient zur Überprüfung der persönlichen Eignung von Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder sonstig mit der (Zitat aus § 30a BZRGSmile"... Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger..." zu tun haben, oder denen es aufgrund Ihrer Tätigkeit möglich ist, "... Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen...". Heißt also: erweiterte FZ müssten nur die vorlegen, die Minderjährige/Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen oder begleiten (Kita, Hort, Schwimmbad, Schulbus etc.)
… wie gesagt, ich habe nichts mit Personalrecht zu tun und weis daher nicht, obs eine niedergeschriebene Verfahrensweise/Rechtsgrundlage für die allgemeine Verwaltungen gibt.
Glückauf!
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#3

(10.06.2016, 10:51)Gast schrieb:  Hallo, ich habe nichts mit Personal bzw. Einstellungen zu tun, denke aber, dass es wahrscheinlich keine Rechtsgrundlage für das Verlangen/Nichtverlangen von FZ in der Verwaltung gibt. Ich halte es aber durchaus für sinnvoll und nachvollziehbar, dass FZ verlangt werden.

Mit einem (einfachen) FZ wird (lediglich) die Zuverlässigkeit des AN überprüft. Für solche Bereiche wie Kämmerei/Kasse (wo man direkt mit Geld zu tun hat) ist es für mich nachvollziehbar, wenn ein FZ bei Einstellung - oder eben auch in regelmäßigen Abständen immer mal wieder - verlangt wird. Jede Sicherheitsfirma verlangt das von Ihren Mitarbeitern aller zwei Jahre!

Das erweiterte FZ dient zur Überprüfung der persönlichen Eignung von Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder sonstig mit der (Zitat aus § 30a BZRGSmile"... Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger..." zu tun haben, oder denen es aufgrund Ihrer Tätigkeit möglich ist, "... Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen...". Heißt also: erweiterte FZ müssten nur die vorlegen, die Minderjährige/Schutzbefohlene beaufsichtigen, betreuen oder begleiten (Kita, Hort, Schwimmbad, Schulbus etc.)
… wie gesagt, ich habe nichts mit Personalrecht zu tun und weis daher nicht, obs eine niedergeschriebene Verfahrensweise/Rechtsgrundlage für die allgemeine Verwaltungen gibt.
Glückauf!

Hallo,
Glückauf auch an Dich und vielen Dank für Deine Einschätzung.
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