16.11.2018, 11:23
Moin!
Meine Frau befindet sich in Elternzeit und bekommt ihre Beiträge zur privaten KV auf Antrag erstattet.
Stimmt es, wenn ich meine 2 Monate Elternzeit nehme, meine private KV nicht erstattet wird, weil sie ihre schon erstattet bekommt?
Wir sind beide im Beamtenverhältnis, Land Niedersachsen.
Meine Frau befindet sich in Elternzeit und bekommt ihre Beiträge zur privaten KV auf Antrag erstattet.
Stimmt es, wenn ich meine 2 Monate Elternzeit nehme, meine private KV nicht erstattet wird, weil sie ihre schon erstattet bekommt?
Wir sind beide im Beamtenverhältnis, Land Niedersachsen.