Erschwerniszuschlag bei Höhergruppierung
#1

Ein Mitarbeiter bekommt seit einigen Jahren den Erschwerniszuschlag. Er ist irgendwann mit der Entgeltgruppe 5 gestartet und ist inzwischen zum Vorarbeiter in die Entgeltgruppe 8 im Tiefbaubereich aufgestiegen. Ist der Erschwerniszuschlag noch gerechtfertigt? Kann er trotz jahrelanger Zahlung wieder zurückgenommen werden - gerade im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung?
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#2

Kommt daran an ob die Voraussetzungen für die Erschwerniszulage noch vorliegen. Hängt also von der konkreten Regelung zu den Zuschlägen und der Tätigkeit in der E8 ab.
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