Vor 2 Stunden
Ein Mitarbeiter bekommt seit einigen Jahren den Erschwerniszuschlag. Er ist irgendwann mit der Entgeltgruppe 5 gestartet und ist inzwischen zum Vorarbeiter in die Entgeltgruppe 8 im Tiefbaubereich aufgestiegen. Ist der Erschwerniszuschlag noch gerechtfertigt? Kann er trotz jahrelanger Zahlung wieder zurückgenommen werden - gerade im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung?


