Erschwernis Zulage pauschal?
#1

Arbeit bei einer Kommune beim Betriebshof im TVÖD.
Der Betriebshofleiter berechnet die Erschwerniszulagen pauschal für jeden Mitarbeiter.
Dies führt dazu, dass z.T. nur 20 Euro/Monat Erschwernispauschale zusätzlich zum Grundgehalt bezahlt wird bei ganzjährigen Arbeiten mit Geräten wie Freischneidern, Rasenmähern, Bläsern, Motorsägen, Hochentastern an gefährlichen Straßen, auch im Verkehr usw.
Ist so eine Pauschale zulässig? Die Mitarbeiter werden auch nicht informiert wie sich ihre Pauschale zusammen setzt oder berechnet wird.
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#2

Welches Bundesland? Die zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Zuschläge werden landesbezirklich vereinbart.

Eine Pauschalierung kann zulässig sein. Aber die Grundlagen müssen normalerweise schon irgendwo schriftlich festgehalten sein. Der Personalrat kann die Grundlagen sicherlich zur Verfügung stellen.
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#3

Baden Württemberg. Ist das irgendwo fest gehalten?
Nochmal zum Verständnis er berechnet pauschal aufs ganze Jahr. Die Zulage verändert sich auch bei wechselnden Tätigkeiten nicht oder nur geringfügig über die Jahre. Ein Gespräch mit dem Personalrat steht an, deswegen die Frage.
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#4

Es gibt einen Tarifvertrag Nr. 6G im Baden-Württemberg, aber darin steht meines Wissens nichts zu Erschwerniszuschlägen.

Möglicherweise gibt es noch bezirkliche Zuschlagstarifregelungen des KAV Baden-Württemberg, die den § 19 TVöD konkretisieren.

Daher am besten beim Personalrat fragen, ob man dir die Regelungen einmal zur Verfügung stellen kann.
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