Seit mindestens 1850 existiert die Straße. Bis auf die Gehwege wurde alles installiert. Nun möchte die Kommune alles erneuern (ca 2 Mio€ für 200m) und 90% der Kosten umlegen. Die Straßendecke ist durch den Baustellenverkehr für das Parkhaus massiv geschädigt worden. Die Kanalisation wird nicht erneuert. Sind die 90% gerechtfertigt, da es keine reine Wohnstraße ist? Kann eine Straße, die seit über 150 Jahren genutzt wird, noch ersterschlossen werden?
Es geht hier wahrscheinlich um die Abgrenzung zwischen Erstausbau und Sanierung. Diese Abgrenzung kann im Einzelfall sehr schwer sein. Manche Städte und Gemeinden können dies anhand ihrer Unterlagen nicht eindeutig festlegen und nehmen im Zweifel einen Erstausbau an mit dem Risiko, vor Gericht mit dieser Einschätzung zu scheitern. Wenn aus historischen Quellen belegt werden kann, dass die Straße bereits einmal erstausgebaut war, dann kann wohl kein Erschließungsbeitrag mehr erhoben werden.
Da es hier um sehr viel Geld geht und Sie aufgrund des Alters der Straße möglicherweise auch gute Argumente haben, ist ein Gang zu einem auf dieses Fachgebiet spezialisierten Anwalt zu empfehlen.