Ersatzmitgliedschaft im PR
#1

Hallo,
Kann mir jemand sagen was für Rechte man als Ersatzmitglied bezüglich der Informationen über abgehaltene Personalratssitzungen hat ? Gibt es sowas wie eine Informationspflicht und wo steht das ??
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#2

Servus!

Es kommt auf das Bundesland an, es gibt so ca. 12-14 verschiedene
Personalvertretungsgesetze. Also lies dich im Personalvertretungsgesetz
deines Bundesladens ein, es sind in der Regel die §§ im Bereich 30-50..

Grüße
Marcus
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#3

Hallo Gast

Also, wenn du Ersatmitglied bist, muss es ja noch ein ordentliches Mitglied geben, das du ersetzen musst. Diesem PR-Mitglied steht es frei, dich dahingehend zu so informieren, dass du deine Arbeit vernünftig machen kannst. Eine Informationspflicht besteht nicht. Du hast aber das Recht alle zurückliegenden Niederschriften zu erhalten. Die PRs halten diese im Büro zur Einsicht bereit.

MfG SB
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#4

Hallo Zusammen,

wie sieht das denn in NRW aus?
Zum einen sehe ich das sinnvolle Ersatzmitglieder auf dem Laufenden zu halten und zum anderen die Verschwiegenheitspflicht bzw. die Nichtöffentliche Sitzung des PR!
Ist es bedenklich den jeweils 1. Nachrücker jeder Liste in den Emailverteiler mit reinzunehmen?
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#5

Also wenn dieses Ersatzmitglied schon "vereidigt" ist kann man das machen. Aber Vorsicht!!! Die Niederschrift sollte dann keine personenbezogenen Daten enthalten. Da kann man sich schnell mal Ärger einhandeln. Aber wo kein Kläger, kein Richter!!! Das müsst ihr entscheiden.

Zweischneidiges Schwert!

MfG SB
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