22.07.2009, 20:03
In unserem PR sind Mitglieder aus zwei Listen. Auf einer Liste sind bei den Beschäftigten nur drei Männer, so dass es passieren kann, dass im Verhinderungsfall kein Mann nachrücken kann. Kann dann eine Frau der gleichen Liste nachrücken? Oder wie gehe ich damit um? Im NPersVG ist nur geregelt, dass (natürlich) nicht von der anderen Liste nachgerückt werden kann und eben nicht von den Beamten.