Ersatzmitglied zur PR-Sitzung
#1

Folgender Fall: 
Ein Beamter ist aufgrund der Minderheitenreglung im Personalrat tätig, jedoch hat er KEINEN Nachrücker auf seiner Liste.

Wer vertritt ihn im Falle von Urlaub, Krankheit usw. bei den Sitzungen des PR?
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#2

Welches Personalvertretungsgesetz?
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#3

Brandenburg
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#4

Mal in eurem Gesetz nachschlagen. Nach dem PersVG MV findet - wenn der einzig gewählte Beamtenvertreter nicht anwesend und kein Ersatzkandidat vorhanden ist - keine Vertretung durch die Gruppe der Angestellten statt, bzw. die Gruppe der Beamten wäre nicht beschlussfähig (§ 27 Abs. 2 ivM § 28 Abs. 2). Der Antrag verfristet dann eben... Keine Ahnung, wie es in Brandenburg geregelt ist. Ich kann mir vorstellen, dass es eine entsprechende Regelung gibt. Deshalb wäre die Gruppe der Beamten immer gut beraten, mindestens einen zweiten Kandidaten auf eine Liste zur PR-Wahl zu bringen.
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