Ersatzmitglied
#1

Ein Mitglied ist aus einer Fraktion ausgetreten. Hat aber weder Amt noch Mandat des Personalrats aufgegeben. So gesehen, ist er fraktionslos bzw. Listenlos. Muß wenn er verhindert ist, ein Ersatzmitglied von der vorherigen Fraktion eingeladen werden? Meines Erachtens gibt es für das Mitglied kein Ersatz, weil er der Liste bzw. Fraktion zugehörig ist oder wie ist das zu sehen? Bpersvg wird zugrunde gelegt.
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#2

Im BPersVG (wie auch in den anderen Personalvertretungsgesetzen) gibt es keine Fraktionen. Es ist ein Ersatzmitglied aus der Liste zu laden über die es gewählt wurde.
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#3

Aber da er aus der Liste ausgetreten ist und somit Listenlos ist, gibt es für die Person kein Ersatz. Oder sehe ich das falsch?
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#4

Hast du überhaupt die Antwort gelesen? Man kann nicht aus der Liste austreten. Es ist ein Ersatzmitglied zu laden von der Liste über die jemand gewählt wurde.
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#5

Kannst du mir eine Quelle im Bpersvg nennen , wo das steht mit man kann nicht aus der Liste austreten?
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#6

Man kann aus der Liste austreten in dem man als Personalrat zurück tritt.

Der Paragraph 33 BPersVG ist doch vom Wortlaut her völlug eindeutig.

Das Ersatzmitglied (auch bei Verhinderung) kommt von der Vorschlagsliste über die das Mitglied gewählt wurde. Nicht die man sich zugehörig findet.

Aus was für eine Regelung stützt sich denn deine Sichtweise?
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#7

(19.09.2022, 07:56)Gast schrieb:  Man kann aus der Liste austreten in dem man als Personalrat zurück tritt.

Der Paragraph 33 BPersVG ist doch vom Wortlaut her völlug eindeutig.

Das Ersatzmitglied (auch bei Verhinderung) kommt von der Vorschlagsliste über die das Mitglied gewählt wurde. Nicht die man sich zugehörig findet.

Aus was für eine Regelung stützt sich denn deine Sichtweise?
Der §33 sagt nur aus, ein Ersatzmitglied aus der Vorschlagsliste einzuladen, zu dem die Person auch gehört. Aber dadurch das die Person seine Einstellung und seine Abstimmverhalten zu der Liste aufgegeben hat bzw. auf Distanz gegangen ist, macht es logisch keinen Sinn aus der Liste wieder einen Ersatz einzuladen.  Zudem steht unter §$33 angehören und nicht gewählt. Zitat: "2) Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören". Ich denke, hier gibt es eine Lücke, die nicht eindeutig ist ?
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#8

Nein. Die Sache ist völlig eindeutig und du verrennst dich.
Du bist über die Liste gewählt. Du gehörst der Vorschlagsliste an. Die Vorschlagsliste ist im BPersVG doch genau geregelt. Es gibt keine Fraktion aus der man austreten könnte. Die Vorschlagsliste ist die Liste die für die Wahl aufgestellt wurde. Diese wird nachträglich nicht geändert. Du stehst immer noch auf der Vorschlagsliste. Auch wenn es dir nicht gefällt.

Wenn man deiner Auffassung folgen würde müsste der Sitz unbesetzt bleiben, wenn du zurücktrittst. Wenn dies mehrere Machen könnte eine recht kleine Gruppe eine Neuwahl erzwingen obwohl noch genug Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen. Du bist Personalratsmitglied und bleibst es auch, wenn du nichts mehr mit der Liste zu tun haben willst. Aber es gehört dir nicht, dass es damit von der Liste abgekoppelt wird und nun zu deiner freien Verfügbarkeit ist. Nicht du entscheidest über das Ersatzmitglied sondern die festgeschriebene Vorschlagsliste die gewählt wurde. Daraus wird die nächste Person geladen.
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#9

(19.09.2022, 15:26)Gast schrieb:  Nein. Die Sache ist völlig eindeutig und du verrennst dich.
Du bist über die Liste gewählt. Du gehörst der Vorschlagsliste an.  Die Vorschlagsliste ist im BPersVG doch genau geregelt. Es gibt keine Fraktion  aus der man austreten könnte.  Die Vorschlagsliste ist die Liste die für die Wahl aufgestellt wurde. Diese wird nachträglich nicht geändert. Du stehst immer noch auf der Vorschlagsliste. Auch wenn es dir nicht gefällt.

Wenn man deiner Auffassung  folgen würde müsste der Sitz unbesetzt bleiben, wenn du zurücktrittst. Wenn dies mehrere Machen könnte eine recht kleine Gruppe eine Neuwahl erzwingen obwohl noch genug Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen. Du bist Personalratsmitglied und bleibst es auch, wenn du nichts mehr mit der Liste zu tun haben willst. Aber es gehört dir nicht, dass es damit von der Liste abgekoppelt wird und nun zu deiner freien Verfügbarkeit ist. Nicht du entscheidest über das Ersatzmitglied sondern die festgeschriebene Vorschlagsliste die gewählt wurde. Daraus wird die nächste Person geladen.
Der Sitz bleibt im Falle einer Vertretung unbesetzt. Die Person hat weder sein Mandat, noch sein Amt niedergelegt. Die Entscheidene Frage betrifft die Vorschlagsliste. Ist sie dennoch gültig und bindend, wenn man nicht der Liste mehr zugehört. Welcher Paragraph regelt die Vorschlagsliste?
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#10

Man kann nicht aus einer Liste austreten. Man bleibt drin. Es sei denn, man legt das komplette Amt nieder, dann ist man ganz raus. Einen Austritt aus einer Liste gibt es aber nicht.
Wenn weder Amt noch Mandat niedergelegt wurden, ist die Person noch in der Liste - egal, was da groß verkündet wird.
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