Erneute Reform der überörtlichen Prüfung in NRW
#1

Nach der Umstellung auf das NKF stellt sich für mich die Frage, ob eine überörtliche Prüfung durch eine Sonderbehörde in NRW überhaupt noch notwendig ist. Die jährliche Prüfung von Jahresabschlüssen kann zukünftig zwingend per Gesetz durch Wirtschaftsprüfer vorgenommen werden. Zudem gibt es ja noch begleitende Innenrevisionen in Form der kommunalen Rechnungsprüfungsämter. Vergleichende interkommunale Werte werden in ausreichender Weise durch Einrichtungen wie die KGST vorgehalten und ausgewertet. Alles, was darüber hinaus geht, muss im Wege der Entbürokratisierung hinterfragt werden.
Zitieren
#2

Das ist ein interessanter Ansatz und sollte von der Landesregierung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weiter verfolgt werden.
Zitieren
#3

Eine Trennung zwischen örtlicher und überörtlicher Prüfung hat nur einen Sinn - Es ist der Schwachsinn! Leider will die Politik kein kommunales Prüfungswesen, welches fortschrittlich, wirtschaftlich und im Interesse des Gemeinwohls ist. Wäre das Fall, dann gebe es schon längst keine Landesrechnungshöfe mehr und man hätte auch längst die skandalöse Unterstellung der Rechnungsprüfungsämter in den Gebietskörperschaften unter die Bürgermeister, Landräte bzw. Parlamente beendet.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Grundsteuer/-reform


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers