Muss eine Ehrenurkunde für die Ernennung eines stellvertretenden Bürgermeisters gesiegelt werden?
Ich kann keine rechtliche Pflicht erkennen. Überschaue aber nicht alle 13 potentiell relevanten landesrechtlichen Regelungen. Im Regelfall wird es angemessen sein eine solche Ernennungsurkunde mit Siegel zu versehen. Sie ist regelmäßig aber auch ohne Siegel gültig. (Es gibt recht wenig Vorgänge wo eine Pflicht zur Nutzung des Siegels besteht (z.B. § 29 Abs. 3 GBO) in gewissen Kontexten der Vollstreckung...