Ernennung neuer Dienstherr
#1

Ich möchte innerhalb Hessens von einer Kommune zu einer anderen wechseln. Wie verhält es sich mit einer Ernennung beim neuen Dienstherren, insofern einer Versetzung nicht zugestimmt wird? Ich bin Beamter auf Lebenszeit. Wie verhält es sich mit den Pensionsansprüchen und dem Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto? Wird das Beamtenverhältnis trotz neuer Ernennung fortgeführt? Vielen Dank
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#2

"Wie verhält es sich mit einer Ernennung beim neuen Dienstherren, insofern einer Versetzung nicht zugestimmt wird?"
Wird selten gemacht, weil es für den neuen Dienstherren mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.

" Wie verhält es sich mit den Pensionsansprüchen und dem Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto?"
Pensionsansprüche sind vom neuen Dienstherren zu berücksichtigen.
Die Details der Regelung zum Lebensarbeitszeitkonto in Hessen sind mit nicht bekannt und schon das Szenario bei Versetzung ist wohl nicht ganz eindeutig geregelt. Aber trotzdem würde ich dazu neigen auch dort eine Verpflichtung zur Übernahme der Stunden zu sehen.
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#3

"Wie verhält es sich mit einer Ernennung beim neuen Dienstherren, insofern einer Versetzung nicht zugestimmt wird?"
'Wird selten gemacht, weil es für den neuen Dienstherren mit erheblichen Nachteilen verbunden ist.'

Welche Nachteile hat es denn für den Dienstherren? 
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#4

Er trägt die vollen Versorgungskosten auch für die Zeiten, wo man nicht dort verbeamtet war.
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#5

Ok, danke. Da gehts ja um viel…
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