Ernennung bei Abwesenheit
#1

Ist es möglich, dass die urlaubsbedingt abwesende, erstmals in ein Beamtenverhältnis zu berufende Person eine Vollmacht erteilt, so dass die Vollmachtnehmerin die Ernennungsurkunde entgegennimmt und den Erhalt quittiert?
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#2

M.E. nach nicht.

Zulässig kann eine Übersendung mittels Einschreibebrief gegen Rückschein oder durch Postzustellungsurkunde sein (unter Ausschluss der Ersatzzustellung).
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#3

Ernennungen sind höchstpersönliche Angelegenheiten, da kann man sich genau so wenig durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen, wie bei einer Eheschließung...


Möglich (aber ehr unüblich) ist die Übersendung mittels Einschreiben-Rückschein oder PZU - jedoch nur, SOFERN der zu Ernennende VORHER ausdrücklich erklärt hat, dass er die Urkunde annehmen wird! Und vermutlich wird auch nur an die Wohnanschrift übersendet werden können, schließlich ist man im Urlaubsdomizil ja eher nicht gemeldet.

Aber mal ganz ab davon: Ich würde mich als Dienstherr/Personalstelle auf so ein Zinnober nicht einlassen wollen. Entweder man schaut, dass die Ernennungsurkunde vor dem Urlaub ausgehändigt wird (dann halt ggf. mit der Formulierung "Mit Wirkung vom XX.XX.2023") oder die Person soll halt Prioritäten setzen und es möglich machen, da zu erscheinen.

Um was für ein Beamtenverhältnis geht es denn? Auf Widerruf im Vorbereitungsdienst? Oder Verbeamtung eines bislang Tarifbeschäftigten?
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