Ernennung Sachgebietsleiter
#1

Hallo!

Wie sieht das Verfahren für die Ernennung eines Sachgebietsleiters für den Bauhof aus (keine Neueinstellung; bereits vorhandene MA)?
Muss die Stelle ausgeschrieben werden oder kann einfach einer ernannt werden? Evtl. gesetzliche Grundlage?
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#2

Beamter oder Tarifbeschäftigter? Verbunden mit Höhergruppierung bzw. Beförderung?
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#3

Tarifbeschäftigter / mehr Geld gab es meines Wissens nach auf jeden Fall.
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#4

Für Tarifbeschäftigte gibt eine keine grundsätzliche Ausschreibungspflicht.

Eine Ausschreibungspflicht kann sich aus diesen Dingen ergeben:
1. Vorgaben im Landesgleichstellungsgesetz.
2. Entsprechende interne Regelungen oder ständige Praxis. Hiervon kann aber im Einzelfall ggf. abgewichen werden. Je nach Personalvertretungsgesetz ist dann für den Verzicht auf Ausschreibung eine Zustimmung Personalrat erforderlich.

Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten unterliegt der Mitbestimmung durch den Personalrat.

"mehr Geld gab es meines Wissens nach auf jeden Fall."
Hier kommt es darauf an auf welcher Basis.
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