Wird bei der Ermittlung von Dienstjubiläen die Ausbildungszeit berücksichtigt?
Reine Ausbildungszeiten werden bei der Ermittlung der Dienst-/Jubiläumszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Nur Zeiten in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis (ggf. weitere ausdrücklich genannte Zeiten) zählen; Ausbildungszeiten sind ausdrücklich von der Anrechnung ausgenommen.
Sonderfall wären nur unter BAT auf Antrag anerkannte Ausbildungszeiten und dann beim gleichen Arbeitgeber Überleitung in TVöD und dann Überleitung in TV-V.
...Ergänzung: Nach dem alten BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) war die Regelung anders: Hier konnte die Ausbildungszeit auf Antrag voll für das Dienstjubiläum berücksichtigt werden.