Ermittlung der Dienstzugehörigkeit
#1

Wird bei der Ermittlung von Dienstjubiläen die Ausbildungszeit berücksichtigt?
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#2

Reine Ausbildungszeiten werden bei der Ermittlung der Dienst-/Jubiläumszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Nur Zeiten in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis (ggf. weitere ausdrücklich genannte Zeiten) zählen; Ausbildungszeiten sind ausdrücklich von der Anrechnung ausgenommen.
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#3

Sonderfall wären nur unter BAT auf Antrag anerkannte Ausbildungszeiten und dann beim gleichen Arbeitgeber Überleitung in TVöD und dann Überleitung in TV-V.
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#4

...Ergänzung: Nach dem alten BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) war die Regelung anders: Hier konnte die Ausbildungszeit auf Antrag voll für das Dienstjubiläum berücksichtigt werden.
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