Ermessen begründen bei Kostenersatz
#1

Hallo,

zu meinen Aufgaben gehört es, Kostenersatz geltend zu machen. Das Gesetz und unsere Satzung stellen die Erhebung des Kostenersatzes in das Ermessen, aber interne Vorgabe ist, den Kostenersatz immer geltend zu machen: Unsere Stadt ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und kann sich nicht erlauben, auf Forderungen zu verzichten. 

Die Bürger, Firmen, usw., bei denen ich den Kostenersatz geltend mache, berufen sich aber nicht selten auf das Ermessen. Hat jemand einen Tipp oder noch besser einen Formulierungsvorschlag für den Bescheid, was die Ausübung des Ermessens betrifft? 

Ich kann doch nicht schreiben, dass die Stadt auf das Geld angewiesen ist, oder?
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#2

Oh, da kann man gaaanz viele Rechtsgrundlagen aufführen! Für Nds. bspw. § 110 Abs. 2 NKomVG "Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen." Sofern sich die Kommune in der Haushaltssicherung befindet (zu erkennen daran, ob dem letzten Haushaltsplan ein Haushaltssicherungskonzept beigefügt ist), ergibt sich die strenge Auslegung bereits in der Logik und ggfs. aus dem Haushaltssicherungskonzept.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#3

Ja, so ähnlich steht das in unserer Gemeindeordnung (in NRW) auch. In der Haushaltssicherung sind wir noch nicht. 

Ich habe vom Bauchgefühl irgendwie Bedenken, ob man finanzielle Aspekte im Rahmen der Ermessensausübung wirklich aufführen kann. Obwohl die Finanzen natürlich extrem wichtig sind. 

Aber ob ein Verwaltungsrichter damit etwas anfangen kann, wenn es mal zu einer Klage kommt?

Es geht übrigens um die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen.
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#4

Moin,

nach welcher Vorschrift wird die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen durchgeführt.

Vielleicht hilft uns dieses hier weiter.

Finanzielle Aspekte der Kommune sind wohl eher unzulässig.

Gruß

Detlef
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#5

oder vielleicht hilft Dir ja dieser Link

http://www.ra-bohl.de/2012-03-17-BayVBl-Naumann.pdf

Gruß

Detlef
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#6

Der Artikel ist sehr interessant, vielen Dank. Meine Rechtsgrundlage ist § 41 FSHG NRW, dieser scheint aber dem bayerischen Gesetz sehr ähnlich zu sein. Also sollte ich mich wohl besser nicht auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit berufen... Das geht natürlich an der Praxis vorbei, denn welche Gemeinde kann es sich denn erlauben, “aus Billigkeit“ auf finanzielle Ansprüche zu verzichten?
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