Erholungsurlaub Hauptbeschäftigung vs. Urlaub Minijob
#1

Ich habe eine Hauptbeschäftigung (50%) im Öffentlichen Dienst (Land) und einen Minijob (2h pro Woche) im Öffentlichen Dienst (Stadt) an einer Schule.
Wie verhält es sich beim Minijob, wenn ich den Erholungsurlaub der Hauptbeschäftigung antrete?
Z.B. eine Woche Urlaub. In den Ferien darf ich keinen Urlaub nehmen.
Der Minijob ist aber immer donnerstags. Hier muss ich den Urlaub in den Ferien nehmen.

Ich bitte um Hilfe und Tipps für die praktische Umsetzung.
Vielen Dank im Voraus.

MfG
Sylvia
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#2

Dumm gelaufen; solte man sich vorher überlegen...

Davon abgesehen würde ich als Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung in einem solchen Fall die Nebentätigkeit nicht gestatten, da der Urlaub nicht zur Erholung genutzt werden kann, wenn dennoch (obwohl nur in geringem Umfang) gearbeitet werden muss.
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#3

Danke für die Antwort.
Eine Nebentätigkeit muss ja lediglich angezeigt werden (Angestellte).
Natürlich kann ich auch ZA nehmen.
Ich dachte evtl. kennt sich hier jemand aus und es gibt dazu was im TVöD.
MfG
Sylvia
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#4

Der TVöD ist nicht das Problem. Es greift normales Arbeitsrecht. Arbeiten während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich problematisch und kann zur Untersagung der Nebentätigkeit und ggf. weitergehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung ggf. Kündigung) führen. Es hilft also nur mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
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#5

Vielen Dank für den praktischen Tipp!
Wie schon geschrieben, werde ich dann Zeitausgleich beantragen und mit den Vorgesetzten sprechen.
MfG
Sylvia
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#6

Grundsätzlich ist ein Teil des Urlaubs zusammenhängend zu nehmen. Mo-Mi Erholungsurlaub (EU) Do Gleittag und Fr EU wird formal nicht für mehrere Wochen hintereinander funktionieren.
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#7

Danke!
Ich habe mich evtl. unglücklich ausgedrückt;
in der der Hauptbeschäftigung nehme ich EU Mo-Fr.
Und Gleittag (2h) dann am Do in der Nebenbeschäftigung, so habe ich die ganze Woche frei.
Wäre das so i.O. ?
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#8

Ja, das wäre ok.
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#9

Vielen Dank!
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