Erfassung von Arbeitszeiten für einzelne Tätigkeiten - Beteiligung PR ?
#1

Hallo,
ich wurde von meinem Vorgesetzten gebeten, die Zeiten zu erfassen und ihm mitzuteilen, die ich für einzelne Tätigkeiten benötige. Wie gesagt nur die Zeiten für einzelne meiner Aufgaben, nicht für alle.

Frage: Kann der Vorgesetzte diese Erfassung anordnen oder bedarf es dazu der Beteiligung des Personalrats? Bundesland ist NRW.

Die Atmosphäre hier ist leider generell vergiftet, man muss ständig auf der Hut sein, nicht irgendwo reingelegt zu werden. Daher lege ich großen Wert auf rechtmäßige Abläufe.
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#2

Dafür ist in NRW keine Beteiligung des Personalrats nötig.
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#3

014
ich sehe das genauso, keine Beteiligung des PR. Aber das wird nicht nur in NRW so sein- oder?
St279
Grüße pumukel
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#4

Hallo,

wenn es um PR-Arbeit selbst geht, darf dein Chef wissen, dass Du von - bis PR-Arbeit leistest, aber es geht Ihn nichts an, um was es geht.

Bei uns meldet sich das jeweilige PR-Mitglied beim Vorgesetzen ab und wieder zurück.
MEHR NICHT!!!
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