Erfahrungsstufenaufstieg nach Stichtag TvöD SuE
#1

Liebes Forum,

ich habe eine generelle Frage zum Stufenaufstieg nach TvöD SuE. Ich bin seit 01.11.2019 in der Schulsozialarbeit tätig. Nach der neuen Regelung habe ich jetzt 6 Jahre voll und würde in die Erfahrungsstufe 4 steigen. Jetzt sagt aber das zuständige Landratsamt, "nein Sie müssen noch ein Jahr dran hängen" und somit würde ich erst zum 01.11.2026 aufsteigen. Ich verstehe aber nicht wieso oder warum? Kann man aufgrund eines Monats, die komplette Laufzeit der Erfahrungsstufe um ein Jahr verlängern?
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#2

Ausgehend von der Annahme, dass du bei der Einstellung in Stufe 1 angefangen hast und es keine Unterbrechungszeiten (z.B. Elternzeit) gegeben hat, bist du am 1.11.25 in Stufe 4. Wenn dem so ist, musst du deinen Anspruch schriftlich geltend machen
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#3

(11.12.2025, 13:03)Gast schrieb:  Ausgehend von der Annahme, dass du bei der Einstellung in Stufe 1 angefangen hast und es keine Unterbrechungszeiten (z.B. Elternzeit) gegeben hat, bist du am 1.11.25 in Stufe 4. Wenn dem so ist, musst du deinen Anspruch schriftlich geltend machen
 Warum gehst du davon aus, dass die Rechtslage 30.9.2024 keine Auswirkungen hat? Stufe 3 wurde dann ja erst später erreicht und es kommt auf die drei Jahre in Stufe 3 an.
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#4

Genau hier liegt mein Problem. Ich habe mehrere Meinungen aber keinen wirklichen Gesetzestext, den ich zu Rate ziehen kann. Mein Verstand sagt mir, dass ich bspw. 3 Jahre in der Erfahrungsstufe 2 verbracht habe und dies mir rückwirkend angerechnet werden muss (meine ich gelesen zu haben). Sonst habe ich ja gleich doppelte Nachteile. Zum einen habe ich ein Jahr, nach neuer Regelung, zu lange in der 2 verbracht und dadurch entsteht mir jetzt auch hinten raus ein erheblicher Nachteil.
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#5

§ 28e TVÜ-VKA
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#6

"Genau hier liegt mein Problem. Ich habe mehrere Meinungen aber keinen wirklichen Gesetzestext den ich zu Rate ziehen kann. "
Relevant ist halt der Tarifvertrag. Her primär TVÜ-VKA § 28e
" § 28e Besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die unter § 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V oder § 52 BT-B fallen und weitere Regelungen
(1) 1Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. 2Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet."

"Mein Verstand sagt mir, dass ich bspw. 3 Jahre in der Erfahrungsstufe 2 verbracht habe und dies mir rückwirkend angerechnet werden muss (meine ich gelesen zu haben)."
Und der Tarifvertrag enthält aber keine solche Regelung. Es ist als reine Stichtagsregelung ausgestaltet.

"Zum einen habe ich ein Jahr, nach neuer Regelung, zu lange in der 2 verbracht und dadurch entsteht mir jetzt auch hinten raus ein erheblicher Nachteil."
Du warst nicht zu lange in der Stufe. Sondern die Regelung war damals so und ist heute anders. Das passiert ständig bie Regelungen im Tarifvertrag.
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