Entscheidung zur abgegebenen Stellenbeschreibung
#1

Die Abgabe meiner Stellenbeschreibung ist nun über ein Jahr her. Wie lange muss ich warten, bis der Arbeitgeber die Stelle bewertet und mir seine Entscheidung mitteilt?
Zitieren
#2

Die Eingruppierungsklage kann sofort erhoben werden.

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich gar nicht auf die Abgabe der Stellenbeschreibung reagieren.
Zitieren
#3

Die Frage ist zu unklar formuliert.

Bist du der Ansicht, dass die Stelle falsch bewertet ist und hast aus eigenem Antrieb eine Stellenbeschreibung abgegeben? Wurdest du vom Arbeitgeber zur Abgabe einer Stellenbeschreibung aufgefordert, weil er eine allgemeine Neubewertung durchführen will? Oder wie sonst?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung / Stellenbeschreibung
- Neue Stellenbeschreibung
- Sicherheitsbeauftragter, Spielplatzkontrolleur in der Stellenbeschreibung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers