Entschädigung für Bereitschaft im Gebäudemanagement
#1

Ich bin als einzige Person im Gebäudemanagement einer kleinen Kommune tätig. Ich betreue ca. 20 Gebäude mit den unterschiedlichsten Nutzungen. Jegliche Art von technischen Störungen bzw. Alarme gehen Tag wie Nacht, 365 Tage im Jahr auf mein Diensthandy. Die Häufigkeit ist sehr unterschiedlich. Wie wird so eine Art der Bereitschaft entschädigt?
Vorab Danke
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#2

Ein Diensthandy lässt man bei Dienstschluss auf der Arbeitsstelle.

Es sei denn, der Arbeitgeber hat angeordnet, dass man es mitnehmen soll und erreichbar sein soll. Dann ist es Rufbereitschaft im Sinne des TVöD und entsprechend zu vergüten.
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#3

Ergänzend zum Beitrag oben. Eine Anordnung von Rufbereitschaft während Urlaub etc. ist unzulässig. Wenn keine Rufbereitschaft angeordnet wurde, muss man außerhalb der Arbeitszeit nicht ans Handy gehen.
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