Entgeltzahlung
#1

21:18
Ich habe im Juli 2025 rückwirkend zum 01.06.25 Altersrente beantragt, nachdem ich nach einer schweren OP im Dezember 2024 länger erkrankt war. Der Rentenbescheid ging im Oktober 2025 zu, wodurch der Auflösungsvertrag erst zum 01.11.2025 in Kraft treten soll. Lt. Auflösungsvertrag soll die nach der in Paragraph 1 genannte Entgeltgruppe zustehende Vergütung bis zum Ausscheiden bezahlt werden. Wie verhält es sich mit der Rente (Altersrente) bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? Welche Ansprüche/Pflichten habe ich? Es hamdelt sich wohlgemerkt  n i c h t  um eine Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern rückwirkend um die Altersrente.
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