Entgeltzahlung
#1

Ich habe im Juli 2025 rückwirkend zum 01.06.25 Altersrente beantragt, nachdem ich nach einer schweren OP im Dezember 2024 länger erkrankt war. Der Rentenbescheid ging im Oktober 2025 zu, wodurch der Auflösungsvertrag erst zum 01.11.2025 in Kraft treten soll. Lt. Auflösungsvertrag soll die nach der in Paragraph 1 genannte Entgeltgruppe zustehende Vergütung bis zum Ausscheiden bezahlt werden. Wie verhält es sich mit der Rente bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? Welche Ansprüche/Pflichten habe ich?
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#2

Hier handelt es sich offenbar um eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das Arbeitsverhältnis endet dann in der Regel kraft Tarifrecht mit Ablauf des Monats in dem der Rentbescheid dem Arbeitnehmer zugestellt wurde. Eines Auflösungsverrtrages bedarf es hierzu nicht.
Ich empfehle hier mit dem Arbeitgber zu sprechen, wie er die Entgeltzahlung abwickelt. Es könnte sein, dass er gegenüber der Rentenversicherung Ansprüche geltend macht, so dass die Rente für die vergangene Zeit an ihn gezahlt wird, um die Überzahlung mit Bezügen auszugleichen.
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