Entgeltzahlung oder Altersrente?
#1

21:18
Ich habe im Juli 2025 rückwirkend zum 01.06.25 Altersrente beantragt, nachdem ich nach einer schweren OP im Dezember 2024 länger erkrankt war. Der Rentenbescheid ging im Oktober 2025 zu, wodurch der Auflösungsvertrag erst zum 01.11.2025 in Kraft treten soll. Lt. Auflösungsvertrag soll die nach der in Paragraph 1 genannte Entgeltgruppe zustehende Vergütung bis zum Ausscheiden bezahlt werden. Wie verhält es sich mit der Rente (Altersrente) bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? Welche Ansprüche/Pflichten habe ich? Es handelt sich wohlgemerkt  n i c h t  um eine Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern rückwirkend um die Altersrente.
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#2

Es ist eine primär sozialrechtliche Frage. Vermutlich sind die Chancen in dafür spezialisierte Foren besser.

" verhält es sich mit der Rente (Altersrente) bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? "
Welchen Rentenbeginn sieht der Bescheid vom Oktober 2025 vor? Seit dem besteht dann Anspruch auf Altersrente.

Soweit dies nicht das reguläre Altersrentenalter war, berührt der Rentenbescheid nicht das Arbeitsverhältnis und Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis selber.
Allerdings schließt der Bezug von Altersrente einen Anspruch auf Krankengeld aus. Dies wird zwischen den Sozialversicherungen geklärt und man bekommt dann entsprechende Bescheide.

" verhält es sich mit der Rente (Altersrente) bzw. Entgelt-/Krankengeldzahlung? "
Man sollte die Krankenkasse darüber informieren. Der Arbeitgeber muss auch entsprechende Meldungen vornehmen.
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#3

"Lt. Auflösungsvertrag soll die nach der in Paragraph 1 genannte Entgeltgruppe zustehende Vergütung bis zum Ausscheiden bezahlt werden. "
Der genaue Wortlaut des Auflösungsvertrags kann eine Rolle spielen, falls noch Lohnfortzahlungsansprüche bestanden.
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