24.07.2012, 12:23
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen, die mir bis jetzt weder die Personalverwaltung noch sonst wer beantworten konnte.
Ich bin approbierter Zahnarzt und arbeite seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uniklinik. Nach meinem zahnmedizinischen Examen habe ich noch ein postgraduales Studium (Master of Public H ealth) angeschlossen. Dieses habe ich vollendet und mich danach an der Uniklinik beworben. Ich wurde genommen. Sicherlich auch im Hinblick auf mein Zusatzstudium.
Normalwerweise werden Zahnärzten die Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung bei der Eingruppierung angerechnet. Mein Public H ealth Studium wurde mir jedoch nicht angerechnet, da es "keine Berufserfahrung" darstellt....
1. Frage: Ist das so korrekt? Oder müsste mir mein Zweitstudium angerechnet werden, wodurch ich in der Entgeltgruppe 1-2 Stufen höhergestuft werden müsste, anerkannt werden? Da es sich bei dem Studium ja eindeutig um eine berufsbezogene Thematik ging.
Jetzt haben wir ein Rundschreiben der Personalverwaltung bekommen, dass man Antrag zur Neufestsetzung der Eingrupierung stellen kann. Das würde auf der Änderung des TV-L zum 1.1.2012 basieren (§12). Leider finde ich die aktuelle Version des TV-L mit der Änderung zum 1.1.2012 nicht....
2. Frage: Wie sieht dieser neue §12 aus? Würde er ggf. eine vorberufliche Qualifikation - in meinem Falle das Zweitstudium - berücksichtigen?
Besten Dank vorab!
ich habe ein paar Fragen, die mir bis jetzt weder die Personalverwaltung noch sonst wer beantworten konnte.
Ich bin approbierter Zahnarzt und arbeite seit 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uniklinik. Nach meinem zahnmedizinischen Examen habe ich noch ein postgraduales Studium (Master of Public H ealth) angeschlossen. Dieses habe ich vollendet und mich danach an der Uniklinik beworben. Ich wurde genommen. Sicherlich auch im Hinblick auf mein Zusatzstudium.
Normalwerweise werden Zahnärzten die Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung bei der Eingruppierung angerechnet. Mein Public H ealth Studium wurde mir jedoch nicht angerechnet, da es "keine Berufserfahrung" darstellt....
1. Frage: Ist das so korrekt? Oder müsste mir mein Zweitstudium angerechnet werden, wodurch ich in der Entgeltgruppe 1-2 Stufen höhergestuft werden müsste, anerkannt werden? Da es sich bei dem Studium ja eindeutig um eine berufsbezogene Thematik ging.
Jetzt haben wir ein Rundschreiben der Personalverwaltung bekommen, dass man Antrag zur Neufestsetzung der Eingrupierung stellen kann. Das würde auf der Änderung des TV-L zum 1.1.2012 basieren (§12). Leider finde ich die aktuelle Version des TV-L mit der Änderung zum 1.1.2012 nicht....
2. Frage: Wie sieht dieser neue §12 aus? Würde er ggf. eine vorberufliche Qualifikation - in meinem Falle das Zweitstudium - berücksichtigen?
Besten Dank vorab!