Entgeltstufe TVöD VKA bei Einstellung
#1

Liebe Mitglieder,

ich werde voraussichtlich bei einer Kommune im Verwaltungsbereich in der Entgeltgruppe 6 (Sekretariat- und Empfangsarbeiten) angestellt. Die von mir verlangten Tätigkeiten (Postbearbeitung, Schriftverkehr, AKtenführung, Bewirtung etc.) sind meine täglichen Aufgaben in meinem jetzigen Beruf (Rechtsanwaltsfachangestellte). Ich habe daher bereits 15 Jahre Berufserfahrung. In welcher Stufe kann man mich daher eingruppieren?

So wie ich das System verstanden habe, kann meine Berufserfahrung, welche ich nicht im öffentlichen Dienst erworben habe, angerechnet werden. Ist dies richtig so?

Viele Grüße

ReFa
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#2

Hallo,
das siehst du richtig.
Bei einschlägiger Tätigkeit von mind. drei Jahren erfolgt in der Regel die Zuordnung in Stufe 3.
Unabhängig davon kann der AG zur Deckung des Personalbedarfs vorherige Zeiten ganz oder teilweise berücksichtigen.
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet du kannst aus dem Stand die neue Tätigkeit voll ausfüllen.
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#3

(12.10.2018, 11:41)Roland schrieb:  Hallo,
das siehst du richtig.
Bei einschlägiger Tätigkeit von mind. drei Jahren erfolgt in der Regel die Zuordnung in Stufe 3.
Unabhängig davon kann der AG zur Deckung des Personalbedarfs vorherige Zeiten ganz oder teilweise berücksichtigen.
Einschlägige Berufserfahrung bedeutet du kannst aus dem Stand die neue Tätigkeit voll ausfüllen.

Danke für die schnelle Antwort. Die Strukturen in einer Anwaltskanzlei sind natürlich andere, wie die in einer Kommune. Vom Grundsatz her (Erledigung des Schriftverkehrs, das Führen von Akten, die Bearbeitung des Posteingangs etc.) sind die Hauptaufgaben ja die gleichen, nur dass diese in einem anderen Rahmen ausgeführt werden. Und ich muss selbstverständlich ein neues Softwareprogramm erlernen.

Aus dem Stand, also quasi Hinsetzen und los geht´s, funktioniert das naturgemäß nicht. Denkst Du, dass ich dennoch die Voraussetzungen für eine höhere Entgeltstufe erfülle?

Viele Grüße

ReFa
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#4

Das kann man nicht sagen. Das hängt davon ab wie dein neuer AG gewillt ist dich einzustufen.
Rechtsanspruch hättest sicher auf eine höhere Stufe wenn du genau die selbe Tätigkeit gehabt hättest.

M. E. müsste Stufe drei möglich sein.
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