Entgeltgruppe bei Tätigkeiten im Geschäftszimmer Bezirkspersonalrat
#1

Hallo,

mit welcher EG würde eine Tätigkeit im Geschäftszimmer des Bezirkspersonalrates / Hauspersonalrates bewertet?
Danke.
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#2

In Niedersachsen.
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#3

Im Regelfall sollten es Aufgaben nach E5 ggf. E6 sein. Aber man findet in dem Bereich auch Stellen, die nach E8 bezahlt werden. Es bleit aber offen, ob dies die reale Eingruppierung ist oder ein Entgegenkommen gegenüber dem PR.
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#4

Danke für die Antwort.

Für EG 8 bräuchte man einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I, soviel ich weiß.
Der Unterschied zwischen EG5-EG8 ist aber gewaltig.
In meinem Fall sind es zwei Abteilungen Bezirkspersonalrat und Hauspersonalrat, bin aber in EG 5 und finde es ein bisschen zu wenig.
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#5

Wo könnte man paar allgemeine Informationen über Stellenbewertungen finden?
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#6

Ich habe nicht ins Niedersächsische Landespersonalvertretungsgesetz geschaut, aber üblicherweise besteht nur ein Anspruch auf Unterstützungsarbeiten durch das Geschäftszimmer und keine inhaltliche Bearbeitung der Vorgänge. Damit ist es E4-E5.

Eine höhere Entgeltgruppe wird teilweise damit begründet, dass das Geschäftszimmer eigenständig Anfragen von Beschäftigten beantwortet oder zumindest entsprechende Antworten vorbereitet. Aber eigentlich ist es nicht die vorgesehene Aufgabe.

Die Tätigkeitsmerkmale finden sich in der Entgeltordnung. Dazu gibt es einiges an Literatur zur Eingruppierung.
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#7

Danke für die Info.
Ich habe mir im Internet mehrere Stellenausschreibungen für Geschäftszimmer/Personalrat angeschaut. Es gab nur EG6-EG8, nichts drunter. Vor allem die da erwähnten Aufgaben waren meinem Aufgabenfeld sehr ähnlich. Aber ich bräuchte was gesetzliches, um es argumentieren zu können falls es bestritten werden müsste.
Gruß
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#8

(02.03.2023, 16:47)Gast schrieb:  ….Aber ich bräuchte was gesetzliches, um es argumentieren zu können falls es bestritten werden müsste.
Gruß
Hallo,
es gibt nichts „gesetzliches“, nur tarifliches.
Sie sollten eine Stellenbeschreibung mit anschließender Bewertung veranlassen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dann ergibt sich nach der Tarifautomatik die richtige Eingruppierung.
Wenn Sie so nahe am Personalrat sitzen, sollten Sie den vielleicht mal um Hilfe und Unterstützung bitten?
Eine Eingruppierung in der EG 6 find ich selbst eher illusorisch, da vielseitige und gründliche Fachkenntnisse (im tariflichen Sinne) wohl eher nicht erforderlich sind.
Trotzdem viel Erfolg,
nORdI
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