Entgeltgruppe als Hausmeister
#1

Guten Abend,

ich bin seit dem 01.01.2020 als Hausmeister in einer Kommune in Sachsen  TVöD VKA tätig.

Habe eine Berufsausbildung zum Elektriker Energie- und Gebäudetechnik 2006 abgeschlossen und seitdem in diesem Beruf gearbeitet.

Als ich 2020 hier angefangen habe als Hausmeister wurde ich in EG 5 Stufe 2 eingeordnet.

Zu meinen Aufgaben gehören:
  • Wartung der Grünflächen / des Geländes
  • Reparatur / Instandhaltung (wo man  keine Firma braucht bzw Heizungsthermostat wechseln , Leuchtmittel Starter oder einfach Mal die Brennkammer von der Pellets Heizung wenn die Mal wieder spinnt)
  • Reinigungsfirma Kontrolle
  • Schließdienst mit Alarmanlage und Einbruchsanlagen und dessen Bedienung ( wenn Mal ein Melder auslöst in der Nacht die Situation klären)
  • da ich/wir nicht immer dasselbe Objekt haben kommuniziere ich mit vielen Schul/Kita Leitungen und kläre Sachen.
  • Dann natürlich die Handwerker/Firmen
  • desweiteren haben wir Rufbereitschaft und dadurch Schichtbetrieb
Da unsere jetziger "Vorarbeiter*Hausmeister in Rente geht und keiner das Amt übernehmen wollte hab ich mich dafür bereit erklärt. Dadurch werden sich meine Aufgaben erweitern:
  • Habe 5 weitere Hausmeister unter mir sowie 3 1€jobber und eine 5 Jahres Kraft.
  • Dienstpläne machen
  • Handwerker/Firmen Termin abstimmen und wahrnehmen
  • Stundenzettel schreiben bzw für die Buchhaltung vorbereiten.
Jetzt frag ich mich, ob ich dadurch in eine andere Eingruppierung falle.

Laut der Aussage vom Personalleitung / Finanzen ist das alles richtig?

Könnt ihr mir helfen?

Danke
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#2

Hallo,

da Du Schulhausmeister bist, greifen für Dich die entsprechenden Regelungen zur 

Eingruppierung für Schulhausmeister ...

Wo findest Du Dich denn da wieder?
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#3

(20.03.2021, 15:04)Gast schrieb:  Hallo,

da Du Schulhausmeister bist, greifen für Dich die entsprechenden Regelungen zur 

Eingruppierung für Schulhausmeister ...

Wo findest Du Dich denn da wieder?
Wo im Beitrag steht, dass er Schulhausmeister wäre?
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#4

In der Regel ist als erstes im landesbezirklichen Tarifvertrag zu prüfen ob Hausmeister aufgeführt sind.
In Bayern würdest du in EG 6 eingruppiert werden.
Wenn Hausmeister in euerem Bezirkstarifvertrag nicht aufgeführt sind, ist die Entgeltordnung maßgebend.
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#5

Andere Frage steht eigentlich für ihn der "Vorarbeiterzuschuss" zu?

Er hat mehrere "schul" Hausmeister unter seiner Führung.

Weiter ist zu wissen, was bei ihnen in Arbeitsvertrag steht! Steht da "nur" Hausmeister oder "Schulhausmeister" - gibt es da Unterschiede?
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