16.04.2026, 15:52
Guten Tag,
ich bin von der stellvertretenden Leitung einer Abteilung auf eine Stelle in derselben Abteilung hingewiesen worden, für die ich die Eingruppierungsvoraussetzungen der Entgeltgruppe 14 TVöD Bund erfüllen muss. Ich habe diese Voraussetzungen im Internet überprüft und entnommen, dass ein Master-Studium in der Regel nötig ist, dass es aber Ausnahmen gibt, zum Beispiel durch entsprechende Berufspraxis. Ich kann einen „hervorragenden“ Bachelor-Abschluss vorweisen und habe danach durch Quereinstieg circa 15 Jahre in einem für die Abteilung relevanten Beruf eine hochqualifizierte leitende Funktion ausgeübt, die mich sehr präzise für die offene Stelle qualifiziert hat – unter anderem in Zusammenarbeit stellvertretende Leitung, die mir den Hinweis gab. Neben dem Beruf absolviere ich derzeit in Teilzeit meinen Master-Abschluss. Auf den Hinweis hin habe ich mich also (aufwendig) beworben und bin von der Personalabteilung aus formalen Gründen abgelehnt worden. Daraufhin habe ich mich selbstverpflichtet, den Master-Abschluss bis zum Arbeitsbeginn Ende des Jahres vorzulegen. Jedoch sagt die Personalbeauftragte, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich, sonst drohe ihr eine sogenannte „Konkurrentenklage“. Wie kann es sein, dass sie angibt, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich – obwohl dies nicht in den Eingruppierungsvoraussetzungen steht? Was könnte ich tun?
Vielen Dank!
ich bin von der stellvertretenden Leitung einer Abteilung auf eine Stelle in derselben Abteilung hingewiesen worden, für die ich die Eingruppierungsvoraussetzungen der Entgeltgruppe 14 TVöD Bund erfüllen muss. Ich habe diese Voraussetzungen im Internet überprüft und entnommen, dass ein Master-Studium in der Regel nötig ist, dass es aber Ausnahmen gibt, zum Beispiel durch entsprechende Berufspraxis. Ich kann einen „hervorragenden“ Bachelor-Abschluss vorweisen und habe danach durch Quereinstieg circa 15 Jahre in einem für die Abteilung relevanten Beruf eine hochqualifizierte leitende Funktion ausgeübt, die mich sehr präzise für die offene Stelle qualifiziert hat – unter anderem in Zusammenarbeit stellvertretende Leitung, die mir den Hinweis gab. Neben dem Beruf absolviere ich derzeit in Teilzeit meinen Master-Abschluss. Auf den Hinweis hin habe ich mich also (aufwendig) beworben und bin von der Personalabteilung aus formalen Gründen abgelehnt worden. Daraufhin habe ich mich selbstverpflichtet, den Master-Abschluss bis zum Arbeitsbeginn Ende des Jahres vorzulegen. Jedoch sagt die Personalbeauftragte, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich, sonst drohe ihr eine sogenannte „Konkurrentenklage“. Wie kann es sein, dass sie angibt, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich – obwohl dies nicht in den Eingruppierungsvoraussetzungen steht? Was könnte ich tun?
Vielen Dank!


