Entgeltgruppe 14 TVöD Bund, Eingruppierungsvoraussetzungen
#1

Guten Tag,
ich bin von der stellvertretenden Leitung einer Abteilung auf eine Stelle in derselben Abteilung hingewiesen worden, für die ich die Eingruppierungsvoraussetzungen der Entgeltgruppe 14 TVöD Bund erfüllen muss. Ich habe diese Voraussetzungen im Internet überprüft und entnommen, dass ein Master-Studium in der Regel nötig ist, dass es aber Ausnahmen gibt, zum Beispiel durch entsprechende Berufspraxis. Ich kann einen „hervorragenden“ Bachelor-Abschluss vorweisen und habe danach durch Quereinstieg circa 15 Jahre in einem für die Abteilung relevanten Beruf eine hochqualifizierte leitende Funktion ausgeübt, die mich sehr präzise für die offene Stelle qualifiziert hat – unter anderem in Zusammenarbeit stellvertretende Leitung, die mir den Hinweis gab. Neben dem Beruf absolviere ich derzeit in Teilzeit meinen Master-Abschluss. Auf den Hinweis hin habe ich mich also (aufwendig) beworben und bin von der Personalabteilung aus formalen Gründen abgelehnt worden. Daraufhin habe ich mich selbstverpflichtet, den Master-Abschluss bis zum Arbeitsbeginn Ende des Jahres vorzulegen. Jedoch sagt die Personalbeauftragte, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich, sonst drohe ihr eine sogenannte „Konkurrentenklage“. Wie kann es sein, dass sie angibt, der Master-Abschluss sei schon bei Bewerbung unerlässlich – obwohl dies nicht in den Eingruppierungsvoraussetzungen steht? Was könnte ich tun?
Vielen Dank!
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#2

Es hängt davon ab, was in der Ausschreibung steht. Wenn dort ein Master verlangt wird und man den nicht hat, darf man in dem Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Tariflich hätte man diese Anforderung nicht stellen müssen. Es ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Anforderung gestellt wird. Es wäre möglich gewesen den Master zu einem späteren Zeitpunkt zu fordern oder auch überhaupt keinen Master zu fordern. Aber wenn man die Anforderung so festschreibt ist man im öffentlichen Dienst daran gebunden.

"Was könnte ich tun?"
Gegen die Ausschreibungsbedingungen klagen. Aber das mit wenig Aussicht auf Erfolg. Den Arbeitgeber überzeugen das Anforderungsprofil zu ändern und die Stelle erneut auszuschreiben. Auch dies ist für den Arbeitgeber mit rechtlichen Risiken verbunden.
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#3

Danke!
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#4

Eine Konkretisierung noch, bitte. In der Ausschreibung stand: "Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem geisteswissenschaftlichen Fach (z. B. Theaterwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Germanistik) oder eine vergleichbare Ausbildung an einer Kunsthochschule (Magister, Master oder gleichwertig)" 
Ein Bachelor ist ein berufsqualifizierendes abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium. Also habe ich genau das, was in der Ausschreibung steht: "Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem geisteswissenschaftlichen Fach" (Mein BA-Abschluß erfolgte in Kulturwissenschaft). Ist das missverständlich formuliert oder liegt der Fehler das misszuverstehen bei mir? Kan von mir erwartet werden, dass ich die tarifrechtlichen Details kenne, die hinter der Ausschreibung stehen, die auf mich zutrifft?
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#5

" Ist das missverständlich formuliert oder liegt der Fehler das misszuverstehen bei mir?"
Das ist eindeutig formuliert.

" Kan von mir erwartet werden, dass ich die tarifrechtlichen Details kenne, die hinter der Ausschreibung stehen, die auf mich zutrifft?"
Ich würde es persönlich erwarten. Aber ist ja auch nicht wichtig. Es reicht, wenn die Personalabteilung die Regelung kennt. Wenn man damit nicht einverstanden ist muss man dann halt in die Regelungen schauen. Dann wird man feststellen, dass diese recht hat.

Der TVEntgO (Bund) § 7 definiert was mit dem wissenschaftlichen Hochschulstudium gemeint ist. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Begriff in einer Ausschreibung im Anwendungsbereich TVöD (Bund) so verwendet wird wie tariflich vorgesehen. (In den anderen Tarifverträgen des öffentliches Dienstes wird es analog geregelt.)
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#6

Eine Konkretisierung noch, bitte. In der Ausschreibung stand: "Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem geisteswissenschaftlichen Fach (z. B. Theaterwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Germanistik) oder eine vergleichbare Ausbildung an einer Kunsthochschule (Magister, Master oder gleichwertig)" 
Ein Bachelor ist ein berufsqualifizierendes abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium. Also habe ich genau das, was in der Ausschreibung steht: "Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem geisteswissenschaftlichen Fach" (Mein BA-Abschluß erfolgte in Kulturwissenschaft). Ist das missverständlich formuliert oder liegt der Fehler das misszuverstehen bei mir? Kan von mir erwartet werden, dass ich die tarifrechtlichen Details kenne, die hinter der Ausschreibung stehen, die auf mich zutrifft?
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#7

Vielen Dank für die umfassende Erläuterung
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