Können Beschäftigte im öffentlich rechtlichen Dienst (TV-L) sich das Entgelt über den Träger einer Kinder- und Jugendmaßnahme bei einer anderen Stelle (Land) erstatten lassen ?
Das klingt etwas seltsam. Warum sollte das der Fall sein?
Was es gibt, sind Förderungen, bei denen sich der Arbeitgeber das Gehalt beim Fördergeber erstatten lassen kann. Aber vielleicht habe ich die Frage nicht richtig verstanden.