15.09.2026, 21:46
Darf ich bei einer Eingruppierung nach S 8b TVöD und einer befristeten Beschäftigungsdauer von insgesamt 4 Tagen (Di bis Fr) an denen jeweils 7 Stunden Arbeit geleistet werden, das Tabellentgelt mit einem
Teilzeitfaktor von 71,79 Prozent reduzieren und anschließend den Anspruch für die 4 Tage ermitteln?
Oder wie berechnet sich das Entgelt für die 4 Arbeitstage mit insgesamt 28 Stunden?
Teilzeitfaktor von 71,79 Prozent reduzieren und anschließend den Anspruch für die 4 Tage ermitteln?
Oder wie berechnet sich das Entgelt für die 4 Arbeitstage mit insgesamt 28 Stunden?


