Entgeldumwandlung öffentlicher Dienst ohne Arbeitgeberzuschuss
#1

Muss ich bei einer Entgeldumwandlung die 100 Prozent Arbeitnehmer finanziert ist, das Angebot meiner Kommune annehmen oder kann ich mir selber einen Anbieter suchen? Frage deshalb weil das Angebot eines anderen Anbieters mich besser stellen würde.
LG
Margitta
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#2

Sofern es hier um den "Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020" geht, sollte bedacht werden, dass der Arbeitgeber den Leasing(rahmen)vertrag abschließt (also Leasingnehmer ist) und nicht der jeweilige Arbeitnehmer. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird dann ("lediglich") ein Nutzungsüberlassungsvertrag über das vom Arbeitgeber beim Leasinggeber geleaste Fahrrad geschlossen.

Siehe insbesondere § 2 As. 2 dieses Tarifvertrages:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-ri...radleasing
„Für die Zeit der Entgeltumwandlung gemäß Absatz 1 überlässt der Arbeitgeber als Leasingnehmer der/dem Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung. Aus der Überlassungsvereinbarung müssen sich die Regelungen zum Überlassungsgegenstand und dessen Nutzung, sowie die Rechte und Pflichten der/des Beschäftigten ergeben.“

Wegen der negativen Auswirkungen dieses Fahrrad-Leasings per Entgeltumwandlung auf die Rentenansprüche, Anwartschaften in der Zusatzversorgung und bei den
Lohnersatzleistungen warnen die Gewerkschaften im Übrigen auch davor, siehe:
https://bawue.verdi.de/++co++0716cbfa-30...5400423e78
https://www.dbb.de/artikel/jobrad-erst-p...adeln.html
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