Entgeldgruppe als Schulhausmeister
#1

Hallo hätte mal eine Frage und zwar ich bin Schulhausmeister mit der Entgeldgruppe 5.

Bin seit 12 Jahren in der Schule, und als ich angefangen habe, hatte ich nicht eine Technische Anlage in der Schule! In den vergangenen Jahren sind bis zum heutigen Zeitpunkt elektronische Schließanlagen, Brandmeldeanlage, Verschattungsanlage und Einbruchmeldeanlage eingebaut wurden die durch mich nun auch betreut werden müssen . Laut Definition für die Entgeldgruppen:

(Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. (Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Schulhausmeisterin oder der Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlagen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat.) 

müsste ich nun eigentlich die 7 bekommen...

Meine Frage dazu wäre sehe ich das nun richtig oder ist das wieder nicht so einfach zu sehen?

MfG
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#2

Ist denn dieser Punkt erfüllt?
"mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat."
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