Entgeldfortzahlung nach 6 Wochen
#1

Hallo zusammen, ich habe eine Frage.
Nach § 22 TVöD haben die Beschäftige einen Anspruch auf Entgeldzuschuss nach 6 Wochen.
Meine Frage ist, wie hoch ist der Zuschuss bzw. wie wird er berechnet? Mir ist es klar, dass es von der EG und der Stufe anhängig ist.
Es gibt mit Sicherheit eine Formel oder Berechnungsbeispiele, an denen ich mich orientieren kann.

Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

Roland aus Karlsruhe
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#2

https://gemeinden-bawue.verdi.de/++file+...schuss.pdf

Zusammen mit Zusatzrentenbeitrag (VBL, ZVK etc.) kommt meist nichts oder wenige Euro heraus.
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#3

(03.06.2022, 08:24)Gast schrieb:  https://gemeinden-bawue.verdi.de/++file+...schuss.pdf

Zusammen mit Zusatzrentenbeitrag (VBL, ZVK etc.) kommt meist nichts oder wenige Euro heraus.
Danke für die schnelle Antwort.
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