Entfristungen LPVG NW
#1

Hallo,

bei uns werden gottseidank noch Stellen von befristet Beschäftigten entfristet. Allerdings stellen wir fest, dass es vorkommt, dass die Entfristung teilweise weit vor Ablauf der Beendigungsfrist des Vertrages erfolgt, manchmal wird spitz auf knopf z. B. Ablauf am 31.01. und Entfristung zum 01.02. erfolgen soll, obwohl bereits in diesem Jahr die Stelle zur Verfügung steht. Es wird aber erst der Ablauf des Vertrages abgewartet. Eine Begründung oder ein einheitliches Vorgehen ist nicht erkennbar, so dass wir mögliche Fallstricke vermuten, die dahinter stecken. Die Arbeitsverträge werden uns nicht vorgelegt, über den Inhalt ist uns nichts bekannt. Könnte es sein, dass ein Vertrag nach Ablauf der Befristung eine neue Probezeit enthält, und dass dies der Grund für das Vorgehen ist? Und wäre dies legal, obwohl der Kandidat sich bewährt hat in der Zeit seiner Beschäftigung?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
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#2

Das Kündigungsschutzgesetz greift nach 6 Monaten. Fragen der Ausgestaltung des Vertrages spielen keine Rolle. Auch tariflich führt es nicht zu einer Probezeit.
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