Nach TVöD müssen für die Eingruppierung in Entgeltgruppe 7 folgende Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein (Handwerkliche Tätigkeiten):
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten. (Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)