Elternzeit und 20-jährige Berufserfahrung bei der Ausbildung- und Prüfungspflicht
#1

Zählt die Elternzeit zur 20-jährigen Berufserfahrung im Rahmen der Befreiung der Ausbildung- und Prüfungspflicht?
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#2

Soweit in der Elternzeit nicht Teilzeit gearbeitet wurde, wären in der Elternzeit keine Berufserfahrungen im Sinne des TVöD erworben wurden.
Immerhin gibt es basierend auf der letzten Tarifeinigung die Zulage ab dem ersten Monat gezahlt. Allerdings ist dafür noch die Änderung des Tarifvertrags abzuwarten. Sollte dann aber rückwirkend greifen
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