Elternzeit Beamte - Teilzeit, Beihilfe, Beurlaubung, Mutterschutz, Weihnachtsgeld
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[/align]Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit, bin Kommunalbeamtin und habe einige Fragen, die ich im Internet nicht beantwortet bekomme, war schon auf einigen Seiten. Ich wäre sehr froh, wenn jemand mir die Fragen beantworten könnte.


1. Frage
Habe ich auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle?
Die Frage geht dahin, dass es sonst vielleicht Sinn macht, noch während der Elternzeit in den Dienst zurückzukehren, denn da habe ich ja Anspruch auf eine Teilzeitstelle und wenn man die einmal hat, ist es meistens gut

2. Frage
Wann und wielange habe ich einen Beihilfeanspruch? Wann kann ich in die gesetzliche Versicherung? Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich mich nach der Elternzeit beurlauben lasse?muss ich diese Ansprüche nehmen oder kann ich mich auch über meinen Mann gesetzlich versichern? ( würde viel Geld sparen)


3. Frage
Wenn ich mich nach den drei Jahren Elternzeit noch ein halbes Jahr beurlauben lasse und dann noch ein zweites Kind bekomme, habe ich dann Anspruch auf Gehaltszahlung in der Mutterschutzzeit, die ja während der Beurlaubung wäre?


4. Frage
gleicher Fall wie bei 3), bin ich dann auch wieder in der Elternzeit, auch wenn ich beurlaubt bin? Oder ist das dann weiter Beurlaubung?

5. Frage
Wie ist es, wenn ich in der Elternzeit schwanger werde? Gibt es dann Mutterschutz? Und wie sieht die Rechte da?

6. Frage
habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ich bin leider in keiner Gewerkschaft, da habe ich auch schon gefragt.

Wäre dankbar für ein paar Tips oder Antworten.
Vielen Dank!
Sandra
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