Elektrogeräte in Flüchtlingsunterkünften
#1

Hallo, wie gehen andere Kommunen mit dem Thema "ungeprüfte Elektrogeräte" in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften um (Geräte, die die Bewohner selbst anschaffen). Sofern es Regelungen gibt, unterscheiden Sie zwischen Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften? Ist die DGUV V3 anwendbar und einzuhalten?
Zitieren
#2

Gilt nicht die DGUV nur für "Arbeitsstätten"? Also dann nur für das Personal wie Wachschutz oder Hausmeister, z.B. von ihnen genutzte IT-Technik usw., nicht für die Bewohner und deren Geräte...
Zitieren
#3

Hallo,
die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) ist für alle Betriebe und Arbeitsstätten zuständig, wenn es um die Sicherheit geht.
Die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung für elektrotechnische Anlagen ist in öffentlichen Einrichtungen DGUV-V4
Die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung für elektrotechnische Anlagen ist in privaten Einrichtungen DGUV-V3

Sie sind für alle Geräte verpflichtend, die dort betrieben werden. Also auch die der Gäste / Flüchtlinge.

Deswegen steht zB. auch in Hotels immer, das mitgebrachte Elektrogeräte nicht betrieben werden dürfen !
Streng genommen dürftest Du im Hotel noch nicht mal dein Handy laden :-)

Will aber keiner so genau wissen
Zitieren
#4

"Deswegen steht zB. auch in Hotels immer, das mitgebrachte Elektrogeräte nicht betrieben werden dürfen !"
Weder steht dies da immer noch wäre dies rechtlich zutreffend.

"Streng genommen dürftest Du im Hotel noch nicht mal dein Handy laden :-)"
Soll sich woraus ergeben?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst