In welcher Entgeltgruppe sollte ein Elektriker im Bauhof mit abgeschlossener Ausbildung und mit 13 Jahren Erfahrung, der zudem auch als Vorarbeiter tätig ist, eingeordnet sein?
Das hängt von den genauen übertragenen Aufgaben an. Daneben spielt ggf. ein anzuwendender Bezirkstarifvertrag eine Rolle (= Angabe Bundesland).
Sind Ausbildung und Erfahrung als Elektriker Voraussetzung für die Tätigkeit und/oder werden überwiegend Aufgaben eines Elektrikers wahrgenommen, was ich mir nicht so recht vorstellen kann?
Überspitzt ausgedrückt: Wenn man Straßen flickt, Rasen mäht und Verkehrsschilder aufstellt, ist eine Ausbildung als Elektriker irrelevant.