16.03.2016, 14:44
Hallo,
folgende Problematik:
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet.
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet. (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag.
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.
Unsere Dienstvereinbarung besagt in
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.
Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
Freundliche Grüße
Iris
folgende Problematik:
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet.
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet. (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag.
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.
Unsere Dienstvereinbarung besagt in
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.
Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
Freundliche Grüße
Iris