Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
#1

Hallo, 
folgende Problematik: 
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet. 
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet.  (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag. 
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.

Unsere Dienstvereinbarung besagt in 
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.

Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
 
Freundliche Grüße
Iris 
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#2

Steht doch da: im Rahmen der täglichen Sollzeit. Also Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit.
Das wäre ja sonst auch cool - Überstunden durch Krankheit machen...

Beatrix
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#3

Also hier kam gerade gestern nochmal eine E-Mail an alle,weil es wohl Unklarheiten gab. Hier ist das Ende der Regelarbeitszeit einzutragen. Wenn ich also morgens um 6 anfange, um 8 krank nach Hause gehe, mache ich Plus, weil 16 Uhr, donnerstags sogar 16.30 Uhr eingetragen werden kann.
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#4

Ich hab mal irgendwo was gelesen dass einem ja durch Krankheit kein Nachteil entstehen darf. Also gibt es "eigentlich" bei Krankheit sogar die Zeitzuschläge. Ich glaube das war in der Schichtplanfibel von Verdi.
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