21.04.2016, 10:07
Liebe Community,
ich wurde zum 01. Januar als Bachelor mit E11 Stufe 3 eingestellt, da ich mehr als 4 Jahre Berufserfahrung im erforderlichen Fachgebiet vorweisen kann.
Nun habe ich zwischenzeitlich meinen Master abgeschlossen, bin aus dem öffentlichen Dienst in die Industrie gewechselt und werde nun (mit einer Unterbrechung von 1 Monat) auf der gleichen Stelle wieder eingestellt.
Da ich mich von extern bewerben musste, möchte man mich nun als Master in E13 Stufe 1 einordnen - wodurch ich weniger beziehen würde, als vormals als Bachelor.
Gibt es irgendwelche Beschlüsse o.ä. die mir Argumente liefern, dass meine Wiedereinstellung mit mind. Stufe 2 (auch als Externe) erfolgt? Das Argument lautet "intern wäre die Stufe 2 möglich gewesen, da Sie von Extern kommen, kann man da leider nichts machen".
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Berufserfahrung sowie Qualifikationen haben sich ja seitdem gesteigert?!
Freue mich über Eure Unterstützung.
Grüße
ich wurde zum 01. Januar als Bachelor mit E11 Stufe 3 eingestellt, da ich mehr als 4 Jahre Berufserfahrung im erforderlichen Fachgebiet vorweisen kann.
Nun habe ich zwischenzeitlich meinen Master abgeschlossen, bin aus dem öffentlichen Dienst in die Industrie gewechselt und werde nun (mit einer Unterbrechung von 1 Monat) auf der gleichen Stelle wieder eingestellt.
Da ich mich von extern bewerben musste, möchte man mich nun als Master in E13 Stufe 1 einordnen - wodurch ich weniger beziehen würde, als vormals als Bachelor.
Gibt es irgendwelche Beschlüsse o.ä. die mir Argumente liefern, dass meine Wiedereinstellung mit mind. Stufe 2 (auch als Externe) erfolgt? Das Argument lautet "intern wäre die Stufe 2 möglich gewesen, da Sie von Extern kommen, kann man da leider nichts machen".
Ich kann das nicht nachvollziehen. Meine Berufserfahrung sowie Qualifikationen haben sich ja seitdem gesteigert?!
Freue mich über Eure Unterstützung.
Grüße