Meine Gehaltsgruppe wird von derzeit S2 Stufe 4 auf S 4 geändert. Mir wurde mitgeteilt, dass mit Stufe 1 begonnen wird. Ist diese Einstufung korrekt? Ich arbeite seit 24 Jahren in der Kindertagespflege und habe alle nötigen Weiterbildungen absolviert. Bin also kein Einsteiger.
Was steht zur Anwendung eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?
Wie erfolgt die Änderung vertraglich? Man bleibt beim bisherigen Arbeitgeber?
Werden geänderte Aufgaben übertragen?
Arbeitgeber bleibt, Aufgabenbereich von Eingewöhnung über tägliche Betreuung bis zu verwaltungstechnischen Aufgaben. Änderung erfolgt nach Neuausrichtung.
Soweit keine beidseitige Tarifbindung vorliegt, ist es möglich, einen Arbeitsvertrag mit Bezahlung nach S4 Stufe 1 zu vereinbaren. Ergebnis einer Höhergruppierung im TVöD wäre Stufe 4. Dies setzt aber voraus, dass entsprechende tarifliche Regelungen greifen. Deshalb kommt es auf dem Wortlaut der Arbeitsverträge ab.