Der Wasserwart wird dann nach TVöD VKA Allgemeiner Teil eingruppiert und eingestuft.
a) Entgeltgruppe
Hier sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Handwerker:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingr...rkmale.php
Ich gehe davon aus, dass die Ausbildung für die überwiegenden Tätigkeiten auf der Stelle benötigt werden, daher sollte die Eingruppierung mindestens in Entgeltgruppe 5 erfolgen. Falls die überwiegenden Tätigkeiten sehr anspruchsvoll sind, kommt auch eine höhere Entgeltgruppe in Frage; bei so einer kleinen Gemeinde ist dies aber eher unwahrscheinlich.
In einzelnen Bundesländern gibt es spezielle Tätigkeitsmerkmale für Handwerker. Beispiel Bayern:
Wasserwart ohne einschlägige Ausbildung: Entgeltgruppe 4
b) Stufe
Daneben ist über die Stufe zu entscheiden. Ihr Mitarbeiter verfügt über eine langjährige Berufserfahrung. Die Frage ist, ob diese Berufserfahrung für die Tätigkeit als Wasserwart einschlägig bzw. förderlich ist. Mit etwas Wohlwollen könnte man diese Berufserfahrung als einschlägig bzw. förderlich ansehen. Daher kann man meines Erachtens eine Zuordnung zur Stufe 3 rechtfertigen. Man kann aber auch eine geringere oder höhere Stufe argumentieren. Siehe
https://www.kommunalforum.de/tvoed_stufen.php
Ich würde daher zu Entgeltgruppe 5, Stufe 3 TVöD VKA tendieren. Man sollte aber schauen, ob es spezielle handwerkliche Tätigkeitsmerkmale dazu in dem Bundesland gibt. Für Bayern käme nur Entgeltgruppe 4 in Frage (siehe oben).