Einstufung bei Einstellung
#1

Hallo,
ich habe eine Frage zur Einstufung bei der Einstellung im öffentlichen Dienst.
Nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung als Köchin (mit Gesellenbrief) und einem Jahr in der Hotelerie habe ich die Branche gewechselt und war 32 Jahre in einer Firma/Automobilzulieferer in unterschiedlichen Abteilungen tätig.
Angefangen in der Fertigung, nach 7 Jahren intern gewechselt in die Qualitätsabteilung/ Büro des Unternehmens. Ich habe Sprachkenntnisse in Englisch (fließend durch Kundenkontakt weltweit), sehr gute MS Office Kenntnisse, das gesamte Paket um in einem Büro ohne Probleme tätig zu sein.
Trotzdem wurde ich in E2/ Stufe 1 eingestellt, das verstehe ich nicht. Die Entgeltgruppe E2 ist festgelegt für die Tätigkeit in der Poststelle, aber die Stufe 1 finde ich nicht richtig.
Können Sie mir sagen, ob es eine Möglichkeit gibt, aufgrund meines Werdeganges nochmal nach zu fragen, um anders bewertet zu werden? Mein LdG meint, es gibt da keine Chance.
mfG
Elke
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#2

Geht es um den Tarifvertrag TVöD?

Wenn der TVöD zur Anwendung kommt, würde ich auch die Entgeltgruppe prüfen. Wie lange wurdest Du denn eingearbeitet, um die Aufgaben wahrnehmen zu können? Bei 4-6 wöchiger Einarbeitung ist man im TVöD schon in Entgeltgruppe 3.

Zu der Stufe: Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Du müsstest noch besser erklären, welche früheren Erfahrungen Dir jetzt zugute kommen. Englisch und Qualitätsmanagement kannst Du sicherlich nicht gebrauchen, Büroerfahrungen mit MS Office vielleicht schon (wenn Du es jetzt einsetzen musst). Falls Du das gut begründen kannst, würde ich auf jeden Fall eine höhere Einstufung geltend machen. Natürlich hast Du da gewisse Risiken, falls Du in einer Probezeit bist oder einen befristeten Vertrag hast
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#3

Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Förderliche Berufserfahrung kann anerkannt werden. Dazu hätte vor Vertragsunterschrift verhandeln werden müssen. Wenn man Stufe 1 akzeptiert hat, ist damit auch Stufe 1 korrekt. Förderliche Berufserfahrung kann nicht nachträglich angerechnet werden.
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