Einstufung bei Anstellung
#1

Habe mich als Bauhof Mitarbeiter beworben.
Laut Tabelle wäre das mit 3 Jähriger Ausbildung E5.
Werden Zusatzqualifikationen und Alter auch berücksichtigt? Bin 48 Jahre.
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#2

Entscheidend ist, dass Deine Ausbildung für die Tätigkeiten auf der Stelle gefordert / benötigt wird. Wenn Du also z.B. Tischler gelernt hast, diese Arbeit beim Bauhof auf der Stelle aber nicht verrichtest, wirst Du wahrscheinlich keine E 5 bekommen.
Ähnliches gilt für die Einstufung: Einschlägige Berufserfahrung wird bei der Einstufung berücksichtigt.

Letztlich liegt es aber an Dir, die entsprechende Entgeltgruppe und Stufe im Rahmen der Einstellung auch zu fordern. Ich kenne Kommunen, die bei ausreichend Bewerbern erstmal versuchen, neue Kräfte möglichst tief einzugruppieren und einzustufen, auch wenn das nicht dem Tarifvertrag entspricht. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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